Arbeitsunfälle

Unsere Facharztpraxis ist durch die D-Arzt Zulassung der Berufsgenossenschaften ermächtigt, Arbeitsunfälle zu behandeln. Das bedeutet, das sämtliche Erstversorgungen durchgeführt werden können und auch schwerere Verletzungen (sogenannte VAV-Fälle) die durch eine Akutklinik erstbehandelt wurden, nachbehandelt werden können. Auch gutachterliche Fragen sowie Fragen des Rehablitationsverfahrens (Rentenzahlungen, Umschulungsmaßnahmen, Wiedereingliederungspläne…) können durch uns geklärt werden.

Bei Arbeitsunfällen ist keine Terminvereinbarung nötig. Um vorherige telefonische Kontaktaufnahme wird aber zur Vermeidung von Wartezeiten gebeten.